Bericht aus dem Kirchenvorstand
Die Sitzung im September begann mit einer Vorstellung der App „Churchpool“, die alle Kirchengemeinden der bayerischen Landeskirche kostenlos nutzen können.Die App erleichtert die Kommunikation, Information und Organisation zwischen Gemeindegliedern sowie den Gruppen und Kreisen. Sie soll in den kommenden Monaten aktiv beworben werden, damit möglichst viele sie nutzen.
Pfarrer Ertel berichtete, dass die Arbeiten an der Aussegnungshalle gut vorangehen und bislang im veranschlagten Kostenrahmen bleiben. Bei der Diskussion um ein zu öffnendes Oberlicht hat sich der KV mehrheitlich gegen die zu teure Motorsteuerung ausgesprochen.
Die Umsetzung des geplanten Urnenrasenfeldes ist für 2024 vorgesehen.
Der Kirchenvorstand stellt grundsätzliche Überlegungen zur Nutzung der vorhandenen Gebäude an. Das Pfarramt soll baldmöglichst barrierefrei werden, die Wohnung im Gemeindehaus ist ab Oktober frei und das Pfarrhaus voraussichtlich ab Februar 2024, wenn Familie Ertel ins eigene Haus eingezogen ist. Der neue zuständige Baureferent, Herr Heidberg, soll bei seinem Antrittsbesuch am 10.10.23 zu seinen Gedanken dazu gehört werden.
Wie von der Landeskirche gefordert, stimmt der Kirchenvorstand dem Umzug von Familie Ertel ins eigene Haus zu und beteiligt sich mit 25 % an den Kosten für die Auszahlung des Dienstwohnungsabschlags.
Die Jahresrechnung 2022 wurde beschlossen. Von der bereinigten Mehreinnahme in Höhe von 14.447,51 € werden 10.000 € für die anstehende Dachsanierung des Gemeindehauses Büchenbach verwendet und 4.447,51 € der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Für die Durchführung der Dachsanierung vom Gemeindehaus wurde die Finanzierung beschlossen. Erfreulicher Weise erhalten wir von der Landeskirche unter Mitwirkung der Dekanin Sachs und Herrn Gehringer einen Zuschuss.
Am 20.10.2024 wird ein neuer Kirchenvorstand gewählt. Erste Überlegungen für die Wahl 2024 wurden besprochen. Hierfür wird ein Vertrauensausschuss gebildet. Dieser besteht aus dem geschäftsführenden Pfarrer und dem Vertrauensmann des Kirchenvorstandes sowie jeweils zwei weiteren KV-Mitgliedern und zwei wahlberechtigten Gemeindegliedern.
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