Fragen und Antworten zur Beerdigung

...wenn jemand aus meiner Familie verstorben ist?
 
Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Bitte wenden Sie sich an unser Pfarramt.
 
 
Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein freier Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihren Pfarrer oder Diakon wenden.
 
Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession.
 
Was kostet eine Beerdigung?
Die kirchlichen Gebühren für Verwaltung, Mesner, Kreuzträger, Organist und die Friedhofgebühr erfragen Sie bitte im Pfarramt oder schreiben Sie eine E-Mail an: pfarramt.buechenbach@elkb.de. Die Gebühren sind auch in der Friedhofsordnung (siehe unten) hinterlegt.
Grabstellen werden im Pfarramt für 20 Jahre vergeben.
 
Wird für die Verstorbenen ein besonderer Gottesdienst gefeiert?
In unserer St. Willibaldskirche feiern wir jährlich am Ewigkeitssonntag einen Gedenkgottesdienst für unsere Verstorbenen der vergangenen 12 Monate mit Namensnennung.