Fragen und Antworten zur Hochzeit

Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?
Meistens lässt sich das einrichten. Bitte melden Sie sich dazu frühzeitig im Pfarramt. Gewöhnlich finden die Trauungen samstags am späten Vormittag oder am frühen Nachmittag statt. In der stillen Woche (Karwoche) vor Ostern und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.
 
Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
Es ist erlaubt, wenn unnötige Unruhe vermieden und der Gottesdienst nicht gestört wird. Nach Möglichkeit bestimmen sie Jemanden.
 
Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?
Besonderer Blumenschmuck ist möglich. Diesen müssen Sie jedoch selbst bezahlen. Sprechen Sie dies bitte mit dem Pfarramt ab.
 
Was kostet die Trauung?
Bei der Trauung verlangen wir eine Gebühr von 200,-- €.
 
Dürfen wir selbst bestimmen, wofür die Kollekte bei unserer Trauung verwendet wird?
Ja, aber sprechen Sie dies bitte mit Ihrem Pfarrer oder Diakon ab.
 
Kann uns ein/eine uns bekannter/e Pfarrer/Pfarrerin trauen, der/die nicht in unserer Gemeinde arbeitet?
Ja, wenn er/sie Mitglied einer ACK-Kirche ist; aber sprechen Sie dies bitte mit Ihrem Pfarrer oder Diakon ab.
 
Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?
Nein, das geht nicht.
 
Nur einer von uns ist in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?
In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus, aber unter gewissen Bedingungen können Ausnahmen im Einzelfall gemacht werden.
 
Gibt es eine ökumenische Trauung?
Wenn ein Partner evangelisch, der/die andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies "ökumenisch" genannt. In der evangelischen Kirche braucht der katholische Partner oder Partnerin eine "Zession von der Formpflicht", die über das katholische Pfarramt beantragt wird. Wird diese nicht eingeholt ist die Eheschließung nach katholischem Kirchenrecht rechtsunwirksam.
 

Heiraten in der St.Willibaldkirche in Büchenbach:


(als PDF auch zum Ausdrucken)

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