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Nach der Friedhofs- sowie der Grabmal- und Bepflanzungsordnung ist auch eine neue Gebührenordnung für den Friedhof erstellt worden. Wichtigste und auffälligste Neuerung: Die Friedhofsunterhaltsgebühr, kurz: FUG (früher auch bekannt als „Wassergeld“) wird in Zukunft nicht mehr jährlich fällig, sondern gemeinsam mit den Grabgebühren im Voraus für die gesamte Laufzeit. Dies spart sowohl den Grabbesitzern als auch der Friedhofsverwaltung sehr viel Arbeit, sich jedes Jahr neu um die Zahlung dieser Gebühr kümmern zu müssen. Zudem sind die Grabgebühren im erforderlichen Maß erhöht worden. Die neuen Preise enthalten also bereits sowohl die neuen Grabgebühren als auch die komplette FUG für gesamte Laufzeit eines Grabbriefes. Nach der erwarteten Genehmigung der Gebührenordnung durch die Landeskirche wird sie ortsüblich bekannt gemacht.
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Großen Raum nahm die Martins-Kita ein: Neben der Anschaffung eines neuen Kopierers sowie einigen aktuellen Personalanpassungen diskutierten die Kirchenvorstände über Vor- und Nachteile eines sog. „Geschäftführermodells“. Hierbei steht der Vorschlag im Raum, gemeinsam mit anderen Kirchengemeinden einen übergreifenden Geschäftsführer anzustellen, der im Dekanat ausschließlich für die Verwaltungsarbeit von kirchlichen Kitas zuständig wäre. Ziel ist, die Pfarrer von der immer größer gewordenen Verwaltungsarbeit als Kita-Träger zu entlasten, Synergieeffekte zu nutzen und die Kooperation mit anderen Kirchengemeinden zu forcieren. Der Kirchenvorstand wird sich in den kommenden Sitzungen weiter damit beschäftigen.
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Zum Schluss gab es noch einen kurzen Rückblick auf das Gemeindefest am 24.6. verbunden mit einem großen Dank an alle, die mitgewirkt haben und als Helfer aktiv waren.